Zuständige Stellen: Wo Sie Wohngeld, Kindergeld, Grundsicherungsgeld und Grundrente beantragen

Hier finden Sie für jede der vier Leistungen die zuständige Stelle und den Link zur offiziellen Seite. Der Antrag ist überall kostenlos – Sie brauchen keinen Vermittler.

Hinweis: kappa-c.com ist ein unabhängiges Informationsportal und keine Behörde. Wir nehmen keine Anträge entgegen und vermitteln keine Leistungen. Alle hier genannten Leistungen beantragen Sie kostenlos direkt bei der zuständigen Stelle.

🏠 Wohngeld

Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Kreises. Auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie Informationen und einen Wohngeldrechner.

Zur offiziellen Seite: Wohngeld →

👶 Kindergeld

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Zur offiziellen Seite: Kindergeld →

➕ Kinderzuschlag

Ebenfalls bei der Familienkasse – mit Online-Antrag und KiZ-Lotse zur Vorab-Prüfung.

Zur offiziellen Seite: Kinderzuschlag →

🧾 Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zuständig ist Ihr Jobcenter. Der Antrag ist online oder vor Ort möglich.

Zur offiziellen Seite: Grundsicherungsgeld →

👵 Grundrente

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Ein Antrag ist nicht nötig; dort finden Sie alle Informationen zur Prüfung.

Zur offiziellen Seite: Grundrente →

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die Geld für einen Antrag verlangen. Alle offiziellen Anträge sind kostenlos.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle im Einzelfall.