Zuständige Stellen: Wo Sie Wohngeld, Kindergeld, Grundsicherungsgeld und Grundrente beantragen
Hier finden Sie für jede der vier Leistungen die zuständige Stelle und den Link zur offiziellen Seite. Der Antrag ist überall kostenlos – Sie brauchen keinen Vermittler.
🏠 Wohngeld
Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Kreises. Auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie Informationen und einen Wohngeldrechner.
👶 Kindergeld
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
➕ Kinderzuschlag
Ebenfalls bei der Familienkasse – mit Online-Antrag und KiZ-Lotse zur Vorab-Prüfung.
🧾 Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Zuständig ist Ihr Jobcenter. Der Antrag ist online oder vor Ort möglich.
👵 Grundrente
Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Ein Antrag ist nicht nötig; dort finden Sie alle Informationen zur Prüfung.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle im Einzelfall.
