Voraussetzungen 2026: Wohngeld, Kindergeld & Kinderzuschlag, Grundsicherungsgeld und Grundrente

Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen für Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, Grundsicherungsgeld und Grundrente – kompakt und verständlich.

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Wer hat 2026 Anspruch?

🏠 Wohngeld

  • Wohnsitz in Deutschland und eine Wohnung, für die Miete oder Belastung anfällt.
  • Einkommen unterhalb der Grenze für Ihre Haushaltsgröße – die Grenzen unterscheiden sich nach Mietstufe des Wohnorts.
  • Kein Bezug von Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe, bei denen die Wohnkosten schon berücksichtigt sind.
  • Bewilligt wird in der Regel für 12 Monate; danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig.

👶 Kindergeld

  • 259 € pro Kind und Monat (2026), unabhängig vom Einkommen.
  • Kinder bis 18 Jahre; in Ausbildung oder Studium bis höchstens 25 Jahre.
  • Steuer-ID von Elternteil und Kind ist Pflicht.
  • Rückwirkend wird höchstens für 6 Monate gezahlt – früh beantragen lohnt sich.

➕ Kinderzuschlag

  • Bis zu 297 € pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld.
  • Mindesteinkommen: 900 € brutto für Paare, 600 € für Alleinerziehende.
  • Das Einkommen muss mit Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) den Bedarf der Familie decken.
  • Bewilligt wird jeweils für 6 Monate.

🧾 Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

  • Erwerbsfähig, mindestens 15 Jahre alt und unter der Regelaltersgrenze.
  • Hilfebedürftig: Einkommen und Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Regelbedarf für Alleinstehende laut aktuellem Stand 563 € im Monat, plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

👵 Grundrente

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege). Ab 35 Jahren gibt es den vollen Zuschlag.
  • Das Einkommen im Alter liegt unter bestimmten Grenzen; die Rentenversicherung gleicht es mit dem Finanzamt ab.
  • Kein Antrag nötig – die Prüfung läuft automatisch.
Die genannten Beträge und Grenzen sind Richtwerte. Die tatsächliche Höhe berechnet die zuständige Stelle anhand Ihrer Angaben – eine Bewilligung erfolgt nicht automatisch.

Auf der nächsten Seite sehen Sie, welche Unterlagen Sie für jede Leistung brauchen und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

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Hinweis: kappa-c.com ist ein unabhängiges Informationsportal und keine Behörde. Wir nehmen keine Anträge entgegen und vermitteln keine Leistungen. Alle hier genannten Leistungen beantragen Sie kostenlos direkt bei der zuständigen Stelle.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle im Einzelfall.